Uns wurde zugetragen, dass Straßenbaufirmen und kommunale Bauämter noch immer auf eine Novellierung der StVO warten, in der endlich das Zusatzzeichen Vz 1022 - 08/15: "Radfahrer bitte in Luft auflösen" erlaubt wird. Bis dahin sollte sich zumindest der einst als "fahrradfreundlich" zertifizierte Landkreis Starnberg an die von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFG) zusammen mit dem Bayerischen Verkehrsministerium herausgegebenen Richtschnur "Leitfaden Umleitungen" halten. Darin steht in allen Details, dass eine Strecke nicht einfach gesperrt werden kann, ohne eine für die Radfahrer akzeptable Alternativroute auszuschildern.
Wie vom Merkur berichtet, wurde in der Verkehrsausschusssitzung des Kreistags am 26.11.2019 neben anderen Radverkehrsthemen eine Anfrage der Grünen-Fraktion vom 22.11.2018 (!) zur Berücksichtigung des Radverkehrs an Baustellen behandelt. Von der in der Verwaltungsvorlage behaupteten Berücksichtigung der genannten Leitlinie kann nämlich keine Rede sein. Statt, wie in der Anfrage der Grünen erbeten, zu erklären, wie die Mängel mit nicht existierenden Ersatzwegweisungen für Radfahrer in Zukunft beseitigt werden sollen, wird in der Verwaltungsvorlage hauptsächlich darüber lamentiert, dass sich Radfahrer häufig nicht an Baustellensperrungen durch Barrieren und das Verkehrszeichen Vz 250 (weißes rundes Schild mit rotem Rand) halten. Oft bleibt den Radfahrern aber leider keine andere Wahl, wie etwa bei der abrupten Barrieren-Sperrung des Radwegs von Alling nach Gilching (Foto aufgenommen am 6. September 2019). Natürlich kann man beobachten, dass fast alle Radfahrer inzwischen routinemäßig das Vz 250 ignorieren. Was anderes kann man erwarten, wenn dieses Zeichen statt dem Vz 260 (gesperrt nur für Kfz) so oft ohne hinreichenden Grund aufgestellt wird, ausser vielleicht zur Abwehr von Haftungsansprüchen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht?
Das in der Verwaltungsvorlage angestimmte Radfahrer-Bashing Lied, wurde von Kreisrat Martin Fink (CSU) kräftig weiter intoniert. Dass ein rüpelhafter Radfahrer im wegen Baumfällarbeiten gesperrten Bereich auch noch frech zu einem seiner Mitarbeiter war, ist wieder ein Beispiel für die zunehmende, nicht auf Radfahrer beschränkte, Rücksichtslosigkeit in unserer Gesellschaft, hat aber überhaupt nichts mit der Forderung nach Baustellenumleitungen für Radfahrer zu tun. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Waldbesitzervereinigung könnte Herr Fink aber etwas tun gegen die Entwertung des Vz 250 als eigentlich meist nicht wirklich ernst gemeint: Unsre Wälder sind voll von diesem dort gemäß Art. 27 Abs. 3 Satz 3 BayNatSchG unzulässigen Vz 250. Er möchte doch bitte an seine Waldbesitzerkollegen appellieren, diese Schilder durch das Vz 260 (gesperrt für Kfz aller Art) zu ersetzen, oder um das Zusatzschild "Radfahrer frei" (VZ 1022-10) zu ergänzen. Jedes unnötige Verbotsschild für Radfahrer, egal ob aus Gedankenlosigkeit oder mit Absicht aufgestellt, ist ein Zeichen mangelnden Respekts gegenüber Radfahrern.