Gauting: RW-Benutzungspflicht entlang der Ammerseestr. aufgehoben

Kreisverband ADFC KV Starnberg Gauting

Die Benutzungspflicht auf dem Geh- und Radweg entlang Ammerseestr. wurde aufgehoben.

Die Ammerseestr. in Gauting ist Staatsstr., und es gab einen Weg, der für Radler in 2 Richtungen benutzungspflichtig war.

Er ist 2,50m breit, aber der nahe Grundstückszaun, Hecken, Fußgänger mit Hunden auf dem Weg, ungesichertes RW-Ende, und vor allem die vielen Grundstücksausfahrten mit wenig Sicht machten den Weg schon lange für Radler zu einer unsicheren Sache. Es gab bereits Unfälle.

Die Verwaltungs-Vorschrift zur StVO sagt hierzu, dass innerorts grundsätzlich keine 2-Richtungs-Radwege anzuordnen sind.

Der ADFC schrieb 2013 den ersten Brief hierzu an die Gemeinde.

In den drauffolgenden 10 Jahren schalteten sich weitere Akteure in die Diskussion ein.
Mit dem geplanten Patchway-Anger und seinen Tiefgaragen- bzw. Supermarkt-Zufahrten wäre demnächst der Weg zum echten Spießrutenlauf für Radler geworden.

Nun wurde im Oktober 2023 durch das LRA die Benutzungspflicht innerorts bis Pennykreisel tatsächlich aufgehoben.

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