( https://agfk-bayern.de/dokumente/?pfad=/Publikationen_AGFK/Leitf%C3%A4den/Leitfaden_Baustelle , Seite 25+26 - Musterplan 12-15)
Für die Sperrung entlang einer Staatsstr. ist das LRA zuständig, auch wenn es sich hier wohl um eine örtliche Baumaßnahme handelt. Agiert die Baufirma in Eigenregie ?
Die Fußgänger bekommen an der Barriere einen Hinweis zum Wechsel der Straßenseite.
Aber an die Radfahrer wird einfach nicht gedacht. Sollen sie 2 mal die Staatsstr. queren ?
Der Einmündungsbereich der Unterbrunner Str. ist eh schon nicht übersichtlich.
Für einen benutzungspflichtigen Geh- und Radweg geht ein Vergessen nicht.
Und in einem als fahrradfreundlich zertifizierten Landkreis erst recht nicht.
Übrigens: Der UEV-Ausschuß hat am 26.10. die Aufhebung der Rad-Benutzungspflicht als Prüfauftrag beschlossen.
Die nächste Baumaßnahme entlang der Ammerseestr. kommt bestimmt ......
29.11.21
Es wurde ein enger Durchgang geschaffen, so daß auch Radler ohne Seitenwechsel durchkommen. immerhin ein guter Wille der Baufirma.
05.12.21
Sperrung ist beendet.
Allerdings besteht noch eine Längskante im Weg, d.h. ein Höhenabsatz von 2-3cm. Dies verringert die nutzbare Wegbreite.
16.12.21
Die aufgegrabenen Stellen im Weg wurden wieder vollständig asphaltiert . -- Der Weg ist also wieder hergestellt.
Maßnahme beendet - alles wieder OK.