Aktion "Abstand 1,50m" läuft im Landkreis Starnberg

Aktuelles Gauting Gilching Wessling

In Kooperation zwischen Landratsamt, ADFC und VCD entstanden breite Banner, die auf den Mindestabstand der Autos beim Überholen von Radelnden hinweisen: 1,50 m innerorts, und 2,00 m außerorts.

Je zwei dieser Banner wurden in jeder Gemeinde zur Verfügung gestellt. Einige der so aufgehängten Banner wurden schon gesichtet. Im Bild der Banner in Gilching-Argelsried,

Wir denken, es ist eine gute Idee, diese relativ neue Regelung in der neuen StVO publik zu machen. Denn: Für uns Radler ist es wichtig, dass die Kfz nicht so eng an uns vorbei sausen.

Laßt es uns vom ADFC wissen, wo die Banner aktuell überall hängen!

Pressemitteilung vom Landratsamt dazu.

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