Erste Fahrradstraße in Gilching
Am 12. Februar 2020 wurde die Straße vom Frauwiesenweg (am Tennisparkplatz) nach St. Gilgen gemäß einem vom ADFC angeregten Beschluss des UEVA als Fahrradstraße ausgewiesen. Wir danken der Gemeinde für die rasche Umsetzung.
Diese Straße ist Teil einer aufgrund des Baus der Westumfahrung erforderlichen Neutrassierung der Kreisradwegeverbindung vom Altdorf nach Weßling bzw. zum Radweg Richtung Ammersee und Wörthsee.
Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße. Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen. Durch ein Zusatzzeichen, wie z. B. "Anlieger frei", kann die Benutzung für Kfz frei gegeben werden (https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradstraße).
Dabei gelten u. a. die folgenden Regeln (siehe Straßenverkehrs-Ordnung, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen, gültig seit 01.04.2013):
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2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
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Ergänzend dazu (in der StVO nicht eigens klargestellt): Da es auf dieser Straße keinen Gehweg gibt, wird die Fahrbahn auch mit den Fußgängern geteilt. Gegenüber Fußgängern haben Radfahrer natürlich keinen Vorrang!