Abstellsatzung
Chronologie der Ereignisse - von 2019 bis 2024.
Gauting hat eine Satzung über (Auto-)Stellplätze und Garagen von 2009 - mit Ergänzungen von 2014 + 2015.
Im Oktober 2019 tauchte das Thema in Gauting recht überraschend auf, und wurde im Gemeinderat diskutiert – nun auch für Fahrräder: "Satzung der Gemeinde Gauting zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und der Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)"
Diese neue Satzung beinhaltet Regelungen und Zahlen-Abgaben für das Abstellen von Autos und Fahrrädern – bei Neubau. Dabei werden 51 Unterkategorien detailliert aufgeschlüsselt – was in Satzungen anderer Gemeinden durchaus auch üblich ist. Der ADFC hat eine Email an das Rathaus geschickt – mit diversen Anmerkungen. Diese wurden in der GR-Sitzung ausgiebig und rege diskutiert.
Einiges konnte in die dann beschlossene Satzung einfließen:
- Vorderradklemmer (Felgenkiller) wurden explizit ausgeschlossen. (Wenigstens dieser Qualitäts-Anspruch konnte einfließen.)
- Weiterführende Schulen: vorher waren 5 Rad-Plätze je Schulklasse vorgesehen – dies wurde wenigstens auf 10 erhöht. (Ein anwesender Jugendbeirat plädierte sogar für 15 bis 20, aber es wurden nur 10.)
- Bei Mehrfamilien-Häusern hätten 6 Plätze für das ganze Haus gereicht – nun sind 2 bis 6 Plätze je Wohnung vorzusehen.
Diverse Fahrrad-Punkte blieben leider außen vor:
- Empfehlung, ADFC-zertifizierte Fahrrad-Abstellanlagen zu bevorzugen, wurde nicht aufgenommen.
- Wetterschutz – wurde nicht aufgenommen. (...wir wollen nicht überall Dächer herumstehen haben...)
- Bei der höhenversetzten Anordnung soll neben dem Abstand 50 cm auch der Höhenversatz vorgegeben werden: 24 cm, mind. 20 cm. - nicht aufgenommen.
- Eine Art Hintertür, dass bei verfahrensfreien Bauvorhaben die Vorgaben nicht gelten, wurde nicht geschlossen.
- Bei Hotels blieb es bei 1 Abstellplatz je 30 Betten. (zum Vergleich: Neubiberg hat 1 je 4 Betten)
- Bei Freibädern blieb es bei 1 je 100m2, bei Kinos blieb es bei 1 je 10 Sitzplätze.
- Eine Kuriosität, dass Bowling-Spieler 12x häufiger mit dem Auto kommen als Freibad-Besucher, blieb erhalten. (...die bringen ihre schweren Kugeln mit...)
Bemerkenswert ist noch die großzügige Fläche für Auto-Abstellplätze: 2,80 m x 5,50 m
Fazit: Auch beim Abstellen ist Gauting noch nicht wirklich fahrradfreundlich.
Nachtrag
Im Februar 2020 war die Satzung noch nicht auf der Homepage der Gemeinde verfügbar – sie gilt also noch gar nicht. Aussage der Gemeinde: Die Satzung muss noch rechtlich geprüft werden.
Der Gautinger Gemeinderat hat am 17.3.20 die "Satzung der Gemeinde Gauting zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und der Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)" beschlossen. Auf der Gemeinde-Webseite ist sie noch nicht abgelegt. D. h. noch gilt sie nicht.
Die Gemeinde Gauting hat nun am 16.4.2020 die neue Satzung als "Stellplatzsatzung" unter "Satzungen & Verordnungen der Gemeinde Gauting" veröffentlicht. Sie tritt also am 23.4.2020 in Kraft.
Gemeinderat 26.9.2023
Der Gemeinderat widmet sich der Größe der Abstellplätze für Kfz.
Diese ist bisher mit 2,80m festgelegt - sehr üppig.
Der GR beschließt nun ca. 2,50m Breite.
Bauausschuß 7.11.2023
Der Bauausschuß stellt fest, dass der Gemeinderat gar nicht über die Stellplatzsatzung entscheiden darf, denn diese ist nach Geschäftsordnung dem Bauausschuß vorbehalten.
Der Bauausschuß beschließt somit (indirekt) wieder die alte Breite von 2,80m.
Gemeinderat 8.2.2024
Der Gemeinderat berät erneut.
Er muß erst die Geschäftsordnung ändern - und so erst die Stellplatzsatzung wieder zum Gemeinderat zurückholen.
Dann kann der GR nun endlich über die Stellplatzmaße für Kfz entscheiden.
Er tut es: Die neue Regel in der neuen Stellpaltzsatzung lehnt sich jetzt an die allgemeine GaragenStellplatzVerordnung (GaStellV) an.
Mit der so verringerten Breite spart auch die Gemeinde einiges an Geld - denn auf einer großen Parkfläche haben nun mehr Kfz Platz.
Vielleicht wird so ja langfristig Geld für den Radverkehr frei ...
Sommer 2024: Praktische Anwendung
Bei der Umgestaltung des P+R Platzes am S-Bhf. Gauting kommt die neue Stellplatz-Satzung bereits zur Anwendung : Die neu markierten KfZ-Stellplätze sind ca. 2,55m breit.